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Verdacht auf Impfschadensfall melden

Hessen 99003031016000, 99003031016000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003031016000, 99003031016000

Leistungsbezeichnung

Verdacht auf Impfschadensfall melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Infektion (Synonym), Impfschäden (Synonym), Impfschaden (Synonym), Impfschädigung (Synonym), Rehabilitation (Synonym), Impfstoff (Synonym), Impfung (Synonym), Impfen (Synonym), Entschädigung (Synonym), Infektionsschutzgesetz (Synonym), Infektionskrankheiten (Synonym), Infektionskrankheit (Synonym), Gesundheitsschäden (Synonym), Infektionsschutz (Synonym), Bundesseuchengesetz (Synonym), Schutzimpfung (Synonym), Heilbehandlung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.05.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:

  • Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von 1 - 3 Tagen (gelegentlich länger)
  • Fieber unter 39.50 C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
  • "Impfkrankheit" ( 1 - 3 Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- bzw. varizellenähnliche Hauterscheinungen.

Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.

Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung „Schutzimpfungen“

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen verwendet werden.

Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda eine Versorgung bei Impfschaden beantragen. Das Amt ist für alle Impfschäden zuständig, die durch eine in Hessen vorgenommene Impfung verursacht worden sind. Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung "Versorgung bei Imfschaden beantragen".

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden