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Schutzimpfungen

Hessen 99003012018000, 99003012018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003012018000, 99003012018000

Leistungsbezeichnung

Schutzimpfungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Grippeschutz (Synonym), Meningitis (Synonym), Hepatitis B (Synonym), Röteln (Synonym), Impfkalender (Synonym), Impfpflicht (Synonym), Lungenentzündung (Synonym), Tollwut (Synonym), Gesundheitstipps (Synonym), Hepatitis A (Synonym), Reise in das Ausland (Synonym), Schwerer Durchfall (Synonym), Infektionsschutz (Synonym), Masern (Synonym), Grippe (Synonym), Epidemie (Synonym), Keuchhusten (Synonym), Vakzination (Synonym), Tuberkulose (Synonym), Impfschutz (Synonym), Infektionskrankheiten (Synonym), Schutzimpfung (Synonym), Kinderlähmung (Synonym), Auslandsreisen (Synonym), FSME (Synonym), Immunisierung (Synonym), Infektionskrankheit (Synonym), Mumps (Synonym), Impfung (Synonym), Reisetipps (Synonym), Gebärmutterhalskrebs (Synonym), Tetanus (Synonym), Diphtherie (Synonym), Typhus (Synonym), Prävention (Synonym), Japanische Enzephalitis (Synonym), Windpocken (Synonym), Gelbfieber (Synonym), Impfstoff (Synonym), Haemophilus Influenzae Typ B (Synonym), Krankheitserreger (Synonym), Meningokokken Typ B (Synonym), STIKO (Synonym), Pocken (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

  • Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.10.2012

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine Impfung bietet Schutz vor ansteckenden Krankheiten.

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) gibt einmal jährlich Empfehlungen heraus, welche Schutzimpfungen wann im Allgemeinen und für wen im Besonderen sinnvoll sind. Die Empfehlungen der STIKO gelten als wissenschaftlicher Standard. Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht.

Nach einer Grundimmunisierung, meist im Säuglings- oder Kleinkindalter, müssen bei vielen Schutzimpfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der Impfschutz erhalten bleibt. Einige Impfungen sind auch für spezifische Berufsgruppen oder Personengruppen empfohlen, z. B. für Schwangere.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Impfung sind:

  • Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung
  • geeigneter Gesundheitszustand der zu impfenden Person

Kosten

Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen, mit Ausnahme von Reiseimpfungen, übernimmt die Krankenkasse. Für Reiseimpfungen besteht für die gesetzlichen Krankenkassen keine Pflicht der Kostenübernahme. Zur Klärung der Frage, inwieweit einzelne Krankenkassen als Zusatzleistung die Kosten für eine Reiseimpfung übernehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für Impfungen und Beratungen an Ihren Hausarzt oder den Kinderarzt Ihres Kindes, für Beratungen auch an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Einige Gesundheitsämter führen Impfungen auch selbst durch.

Tipp: Auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts finden Sie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission mit den Impfungen, die Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten sollten. Außerdem finden Sie eine Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen. Die Empfehlungen werden durch Begründungen und Mitteilungen erläutert. Weitere Informationen zum Thema Impfen finden sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.impfen-info.de 

Welche Impfungen für Reisende wichtig sind, erfahren Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie vom Haus- oder Kinderarzt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Impfungen führt Ihr Hausarzt bzw. der Kinderarzt durch, Beratungen erfolgen durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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