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Familienbuch

Hessen 99059003065000, 99059003065000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059003065000, 99059003065000

Leistungsbezeichnung

Familienbuch

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Heiratsurkunde (Synonym), Ehe (Synonym), Hochzeit (Synonym), Eheschließung (Synonym), Heirat (Synonym), Familienbuch (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Heirat (059)

Verrichtungskennung

Ausfertigung (065)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Familienbuch war in der Zeit von 1958 - 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.

Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält. Darüber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.

Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 01. 01. 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. Nach dort sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Aus den als Heiratseinträgen fortzuführenden Familienbüchern können beglaubigte Abschriften erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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