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Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Hessen 99073001022000, 99073001022000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99073001022000, 99073001022000

Leistungsbezeichnung

Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kircheneintritt (Synonym), Konfession (Synonym), Evangelisch (Synonym), Katholisch (Synonym), Kirchensteuer (Synonym), Religion (Synonym), Kirchenaustritt (Synonym), Kirche (Synonym), Religionsgemeinschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kirche (073)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.05.2019

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Erforderliche Unterlagen

Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.

Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden