Tierschutz
Inhalt
Begriffe im Kontext
Tierschutzgesetz (Synonym), Tierschutz (Synonym), Tierschutzrecht (Synonym), Schutz (Synonym), Tierschutzverein (Synonym), HMUKLV (Synonym), Tiere (Synonym), Tierzucht (Synonym), Tierhalter (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.