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Öffentliche Versammlung: anmelden

Hessen 99089016008000, 99089016008000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089016008000, 99089016008000

Leistungsbezeichnung

Öffentliche Versammlung: anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Demonstrationen (Synonym), Aufzüge (Synonym), Auflauf (Synonym), Öffentliche Versammlung (Synonym), Treffen (Synonym), Forum (Synonym), Zusammenkunft (Synonym), Demonstration (Synonym), Ansammlung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Bestätigung (008)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

  • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

  • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,

  • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

  • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

  • Zahl der Ordner,

  • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

  • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

beinhalten.

Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden