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Bürgerbeteiligung

Hessen 99030002058000, 99030002058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030002058000, 99030002058000

Leistungsbezeichnung

Bürgerbeteiligung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Stadtverordnetenversammlung (Synonym), Bürgerin (Synonym), Gemeindevertretung (Synonym), Hessische Landkreisordnung (HKO) (Synonym), Öffentlichkeitsbeteiligung (Synonym), Bürger (Synonym), Bürgerbeteiligung (Synonym), Wahlen (Synonym), Hessische Gemeindeordnung (Synonym), Bürger machen Politik (Synonym), Kreistag (Synonym), Beteiligung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bürgerengagement (030)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente (Wahl der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters und des Landrats gegeben.

Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Hessische Gemeindeordnung (HGO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:

  • Bürgerversammlung
    Die Bürgerversammlung dient der Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Es handelt sich hierbei um eine relativ schwache Form der Bürgermitwirkung.
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
    Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der HGO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus.
  • Mitarbeit als sachkundiger Einwohner in einer Kommission
    Kommissionen sind Hilfsorgane des Gemeindevorstands und unterstehen auch diesem. Einer Kommission kann sowohl die dauernde Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche der Gemeindeverwaltung als auch die Erledigung vorübergehender Aufträge übertragen werden. Je nach Aufgabenstellung einer Kommission können neben dem Bürgermeister, Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung auch „sachkundige Einwohner“ dieser angehören.
  • Bürgerinitiativen
    Unter einer Bürgerinitiative versteht man eine oft lose Gruppierung von Personen, die durch öffentlichen Druck eine bestimmte Maßnahme durchsetzen oder verhindern möchte. 

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung.

Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ausüben. 

Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des Hessischen Landeswahlleiters und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (Rubrik „Kommunales“) abgerufen werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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