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Ehrungen für Lebensretter

Hessen 99035005067000, 99035005067000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99035005067000, 99035005067000

Leistungsbezeichnung

Ehrungen für Lebensretter

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Lebensretter (Synonym), HStK (Synonym), Auszeichnung (Synonym), Ehrung (Synonym), Rettungsmedaille (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ehrungen (035)

Verrichtungskennung

Verleihung (067)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.07.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bürgerengagement und Zivilcourage in Notsituationen zur Rettung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben in Hessen einen besonderen Stellenwert. Zur Würdigung vorbildlichen Verhaltens wurden die folgenden Auszeichnungen gestiftet:

  • Hessische Rettungsmedaille
  • Hessische Medaille für Zivilcourage
  • Öffentliche Belobigung

Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er hierfür mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.
 

Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger sich für die Werte der Hessischen Verfassung eingesetzt oder einer anderen Person in einer Notsituation Hilfe geleistet hat und hierbei erhebliche persönliche Nachteile oder Gefahren für sie oder ihn bestanden haben, kann sie oder er seit 2009 mit der Hessischen Medaille für Zivilcourage ausgezeichnet werden.

Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr, erfolgt eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde.
 

Erforderliche Unterlagen

Die Anregung sollte eine möglichst genaue Schilderung der Rettungstat und persönliche Angaben zu dem oder der Retterin beinhalten.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Rettungstat sollte nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Hessische Staatskanzlei leitet den Vorschlag an den örtlich zuständigen Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zur Stellungnahme weiter. Nach Vorlage der erforderlichen Berichte entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung der Auszeichnung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Eine Anregung zur Auszeichnung einer Rettungstat kann formlos an die Hessische Staatskanzlei erfolgen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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