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Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Hessen 99107060058000, 99107060058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107060058000, 99107060058000

Leistungsbezeichnung

Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verbraucherinsolvenzberatung (Synonym), Schulden (Synonym), Privatinsolvenz (Synonym), Restschuldbefreiung (Synonym), Wohnungssicherung (Synonym), Überschuldung (Synonym), Geldnot (Synonym), Schuldnerinsolvenzberatung (Synonym), außergerichtliche Schuldenbereinigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

  • Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen

Lagen Portalverbund

  • Sanierung und Insolvenz (2160300)
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

In Deutschland sind rund 3,2 Mio. Haushalte überschuldet, fast die Hälfte davon sind Familien mit Kindern.

Von Überschuldung spricht man, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie die fälligen Rechnungen, Raten und Verbindlichkeiten zu bezahlen.

Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.

Erforderliche Unterlagen

Empfehlenswert ist, wenn Sie Nachfolgendes beachten:

  • Erstellen Sie eine möglichst vollständige Schuldenliste und schreiben Sie alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushalts auf, z. B. in Form eines Haushaltsplans. So können Sie der Schuldnerberatungsstelle die Bestandsaufnahme über die aktuelle Einnahmen- und Ausgabensituation erleichtern.
  • Legen sie bei der Schuldnerberatung diese Unterlagen einschließlich vorhandener Pfändungsbeschlüsse, Lohnbescheinigungen, Mahnungen und sonstiger Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen vor.
  • Auch bei unvollständigen Unterlagen und Unklarheiten über die Schuldensituation ist der Gang zur Schuldnerberatungsstelle empfehlenswert. Dort wird gemeinsam mit Ihnen das Fehlende besprochen und aufgearbeitet.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos, sofern diese einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Kreisfreien Stadt bzw. in Ihrem Landkreis.

Die Auskunft über die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle ist abrufbar über das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rufnummer 018 01 - 90 70 50 (Montag - Donnerstag von 07:00 - 19:00 Uhr; Anrufe aus dem Festnetz 9:00 - 18:00 Uhr 0,046 Euro, sonst 0,025 Euro pro angefangene Minute) oder im Internet unter https://www.forum-schuldnerberatung.de/

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet bei der Landesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung Hessen".

Des Weiteren steht Ihnen das Online - Beratungsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung" unter https://www.meine-schulden.de/ mit umfangreichen Tipps zur Verfügung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden