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Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)

Hessen 99026001000000, 99026001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026001000000, 99026001000000

Leistungsbezeichnung

Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hauptuntersuchung (Synonym), TÜV (Synonym), Technische Prüfstelle (Synonym), DEKRA (Synonym), Abgasuntersuchung (Synonym), HU (Synonym), Prüfplakette (Synonym), AU (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Fahrzeugangelegenheiten (026)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:

Fahrzeugart

Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU

Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

PKW

24

36

Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad

24

24

Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger

24

24

Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t

24

36

Motorcaravan und LKW
zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t

24

24

Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 t

12

24

Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

12

12

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der HU-Prüfbericht ist gem. §29 (10) StVZO aufzubewahren und der Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben. Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht aus.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Sie haben die Möglichkeit, Ihre HU bei verschiedenen Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.

Diese führen die Prüfungen zum Teil vor Ort in Fachwerkstätten / Autohäusern durch.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden