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Kfz: Fahrtenbuch für betriebliche oder an Arbeitnehmer Überlassene Fahrzeuge

Hessen 99026002088000, 99026002088000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026002088000, 99026002088000

Leistungsbezeichnung

Kfz: Fahrtenbuch für betriebliche oder an Arbeitnehmer Überlassene Fahrzeuge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Güterverkehr (Synonym), Fahrtenbuch (Synonym), HMdF (Synonym), Kfz (Synonym), Fahrstrecken (Synonym), Kraftfahrzeug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugangelegenheiten (026)

Verrichtungskennung

Anordnung (088)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.01.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ein Fahrtenbuch wird eingesetzt, um betriebliche/berufliche und private Fahrten voneinander abzugrenzen. Es muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des am Ende erreichten Kilometerstandes vollständig in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben. Eine Sammlung loser Blätter ist als Fahrtenbuch nicht zulässig.
Für betriebliche/berufliche Fahrten muss ein Fahrtenbuch mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Kilometerstand grundsätzlich zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt
  • Reiseziel (bei Umwegen auch die Reiseroute)
  • Reisezweck
  • Namen der aufgesuchten Geschäftspartner

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und (erster) Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

Wird die Ordnungsmäßigkeit des geführten Fahrtenbuches von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, muss die Nutzung des Kraftfahrzeugs für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und (erster) Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte grundsätzlich nach Pauschsätzen bewertet werden.

Auch das Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs ist zulässig. So können Sie die Aufzeichnungen Ihrer betrieblichen/beruflichen und privaten Fahrten bequem am PC erledigen. Voraussetzung ist, dass sich aus dem elektronischen Fahrtenbuch dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden. Elektronische Fahrtenbücher werden von verschiedenen Herstellern angeboten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden