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Werkstattkarte erstmalig beantragen

Hessen 99108057001000, 99108057001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108057001000, 99108057001000

Leistungsbezeichnung

Werkstattkarte erstmalig beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Lenk- und Ruhezeiten (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Ruhezeiten (Synonym), LKW (Synonym), Unternehmenskarte (Synonym), Fahrkontrollgerätekarten (Synonym), Güterbeförderung (Synonym), Digitales Lesegerät (Synonym), Kontrollkarte (Synonym), Busse (Synonym), Führerschein (Synonym), Gewerblicher Transport (Synonym), Personenbeförderung (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), Lastkraftwagen (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym), Antrag Fahrerkarte (Synonym), Lenkzeiten (Synonym), Werkstattkarte (Synonym), Fuhrerschein (Synonym), Güterverkehr (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Fahrer- und Fahrzeugdokumente (Synonym), Kraftfahrer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Wenn Sie mit der Kalibrierung und/oder Einbau von Fahrtenschreibern beauftragt werden, benötigen Sie eine Werkstattkarte, um diese Aufgaben zu erfüllen.

Volltext

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist die Karteninhaber:innen aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.

Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt

Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Gültigkeitsdauer der Werkstattkarte beträgt 1 Jahr.

Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.

Erforderliche Unterlagen

- Ggf. Zugang zum ELSTER-Organisationskonto
- Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
- Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie  
- Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
- Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO 
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

Voraussetzungen

Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 30€ - 50€

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Erteilung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort 

-    Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde 
-    oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen. 
-    Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen. 
-    Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen. 
-    Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig. 
-    Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
-    Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
-    Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen postalisch zugesandt oder gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
-    Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt

Hinweis: 
Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden. 
Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bei erstmaliger Erteilung einer Werkstattkarte ist keine Frist einzuhalten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

-    Werkstattkarte Erteilung 
-    Erstmalige Beantragung von einer Werkstattkarte
-    Für Werkstätten
-    Zuständig: Technische Überwachung Hessen (TÜH)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein