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Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 beantragen

Hessen 99108047049002, 99108047049002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049002, 99108047049002

Leistungsbezeichnung

Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrerlaubnis (Synonym), Kraftrad (Synonym), Anhänger (Synonym), national (Synonym), 125ccm Motorräder (Synonym), Fuhrerschein (Synonym), Lappen (Synonym), Motorrad (Synonym), Schlüsselzahl (Synonym), Erweiterung (Synonym), Führerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Anhänger über 750 kg führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

Volltext

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern. Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen, sofern die zulässige Gesamtmasse 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Dafür absolvieren Sie die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (Schlüsselzahl B96) oder 7b (Schlüsselzahl B196) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Pass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Teilnahmebescheinigung Fahrerschulung nach Anlage 7 a (Schlüsselzahl 96) oder nach Anlage 7b FeV (Schlüsselzahl 196)
  • gültiger Führerschein
  • ggf. Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)

Voraussetzungen

Für die Erweiterung um die Schlüsselzahl 96:

  • Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sei
  • Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mind. 2,5 Stunden theoretische Schulung, mind. 3,5 Stunden praktische Schulung)
  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen


Für die Erweiterung um Schlüsselzahl 196:

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • Sie müssen mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein
  • Sie müssen neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können
  • Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten

Kosten

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Verfahrensablauf

Sie absolvieren die jeweilige Fahrerschulung nach Anlage 7 a (Schlüsselzahl 96) oder Anlage 7 b FeV (Schlüsselzahl 96). Beim Antrag auf Eintragung ist der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a oder 7b beizubringen. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Frist

Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196
  • Die Schlüsselzahl 96 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt
  • Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Falle des "Begleiteten Fahrens ab 17" 17 Jahre.
  • Der Antragsteller muss erfolgreich an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden teilnehmen und diese nachweisen.
  • Der Umfang der theoretischen Schulung umfasst mindestens 2,5 Stunde.
  • Der Umfang der praktischen Schulung umfasst mindes tens 3,5 Stunden
  • Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Führen eines Kraftrads mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, der Antragssteller muss mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein
  • Der Antragssteller muss neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachweisen können
  • Zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein