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Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Hessen 99108047160000, 99108047160000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047160000, 99108047160000

Leistungsbezeichnung

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Entzug der Fahrerlaubnis (Synonym), Klassen Führerschein (Synonym), Führerschein (Synonym), Verkehrszentralregister (Synonym), Fahrverbot (Synonym), Lappen (Synonym), Führen von Kraftfahrzeugen (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Führerscheinstelle (Synonym), Führerscheinbehörde (Synonym), Führerscheinentzug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Entziehung (160)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis als Folge einer strafgerichtlichen Verurteilung haben unterschiedliche Bedeutungen.
 

Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und sechs Monaten kommt in Betracht, wenn die (strengeren) Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorliegen. Die Verbotsfrist beginnt nach Rechtskraft des Urteils, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft des Urteils Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.
 

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht erlischt mit Rechtskraft des Urteils das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und es wird daraufhin der Führerschein eingezogen.
 

Wenn man künftig wieder fahren will, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist, die das Gericht im Urteil festsetzt, wieder erteilt werden. Über die Wiedererteilung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach den Vorschriften des StVG und der FeV.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden