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Erbvertrag

Hessen 99046019089000, 99046019089000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046019089000, 99046019089000

Leistungsbezeichnung

Erbvertrag

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ehe- und Erbvertrag (Synonym), Vermächtnis (Synonym), Gericht (Synonym), Erbvertrag (Synonym), Testament (Synonym), Erbrecht (Synonym), letztwillige Verfügung (Synonym), erben (Synonym), Notar (Synonym), letzter Wille (Synonym), Nachlass (Synonym), Amtsgericht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Verwahrung (089)

SDG Informationsbereiche

  • Erbansprüche und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich Steuervorschriften

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Erbschaft, Nachlass und Testament (1190200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.11.2019

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens bestimmen. Der Unterschied zum Testament ist der, dass Sie im Erbvertrag gegenüber dem Vertragspartner eine Bindung eingehen. Hiervon können Sie sich im Normalfall nur wieder lösen, wenn Sie mit dem Vertragspartner des Erbvertrages einen Aufhebungsvertrag schließen.

Erbverträge werden häufig in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geschlossen. Da diese Personen, anders als in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, kein gesetzliches Erbrecht haben, kann den Überlebenden auf diese Weise eine gesicherte Rechtsstellung verschafft werden.

Oft verfolgt der Vertrag auch den Zweck, den Vertragspartner durch Erbeinsetzung zu verpflichten, den Erblasser bis zum Lebensende zu versorgen. Die Vertragsschließenden brauchen nicht verheiratet, verwandt oder verschwägert zu sein. Die Parteien können auf beiden Seiten aus mehreren Personen bestehen. Ebenfalls häufige Aspekte zum Abschluss eines Erbvertrages sind unternehmerischer Natur.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Formvorschriften für Erbverträge sind streng. So kann ein Erbvertrag nur vor einem Notar abgeschlossen werden. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar beraten, wenn Sie diesen Weg in Betracht ziehen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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