Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Erbenhaftung

Hessen 99066002058004, 99066002058004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99066002058004, 99066002058004

Leistungsbezeichnung

Erbenhaftung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Amtsgericht (Synonym), Erbenhaftung (Synonym), erben (Synonym), Erbrecht (Synonym), Nachlass (Synonym), Gericht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Insolvenz (066)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

Verrichtungsdetail

Nachlassinsolvenzverfahren

SDG Informationsbereiche

  • Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen

Lagen Portalverbund

  • Sanierung und Insolvenz (2160300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.11.2019

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mit der Annahme einer Erbschaft treten Sie als Erbin oder Erbe in die Schuldnerstellung des Erblassers ein. So haften Sie grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers.

Sie können jedoch durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens oder durch Nachlassverwaltung Ihre Haftung auf den Nachlass beschränken. Voraussetzung ist dabei ein Antrag.

Durch das jeweilige Verfahren erfolgt zu Ihren Gunsten eine Trennung der Vermögensteile. Sie haften für Verbindlichkeiten des Erblassers nur noch mit dem Erbe, sind dann aber auch über das Erbe nicht mehr verfügungsberechtigt.

Eine weitere Beschränkungsmöglichkeit ergibt sich aus der so genannten Dürftigkeitseinrede des Erben. Voraussetzung ist, dass der Wert des Nachlasses zu gering ist, um die Kosten eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu decken.

Sie können diese Beschränkungsmöglichkeit der Haftung aber verlieren, wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Errichtung eines Inventars (Aufstellung einer Liste mit allen Nachlassgegenständen und Vermögenswerten) nicht fristgemäß nachkommen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für das Nachlassinsolvenzverfahren: Amtsgericht als Insolvenzgericht

Für die Nachlassverwaltung: Nachlassgericht beim Amtsgericht

Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im "Orts- und Gerichtsverzeichnis", das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal