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Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung

Hessen 99107028001000, 99107028001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107028001000, 99107028001000

Leistungsbezeichnung

Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Freifahrtsberechtigung (Synonym), Behinderung (Synonym), Kostenlose ÖPNV-Nutzung (Synonym), Schwerbehinderte Menschen (Synonym), schwerbehindert (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.01.2017

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Handlungsgrundlage

Teaser

Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) benötigen Sie ein Nahverkehrsticket. Dieses können Sie beim Nahverkehrsbund erwerben.

Volltext

Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen?

 Dazu benötigen Sie neben einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem der nachfolgenden Merkzeichen "G", „aG“, "H", „Bl“ oder "Gl" ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.

Erforderliche Unterlagen

Falls Sie die kostenlose Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen beantragen, ist neben dem übersandten Antragsvordruck auf unentgeltliche Wertmarke ein aktueller Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen.

Sofern Sie die unentgeltliche Wertmarke aus gesundheitlichen Gründen (festgestellte Merkzeichen H und/oder Bl) beantragen genügt eine Rücksendung des übersandten Antragvordruckes oder ein entsprechendes formloses Antragsschreiben.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Sofern Sie die o.g. Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen erfüllen, fallen keine Kosten an. Sollten Sie jedoch keine der o.g. Sozialleistungen erhalten oder keine Feststellung  der o.a. Merkzeichen vorliegen , kann die Wertmarke gegen eine Eigenbeteiligung von 80,00 Euro für eine Laufzeit von einem Jahr oder für 40,00 Euro für eine Laufzeit von einem halben Jahr ausgegeben werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke erst dann ausgestellt werden kann, wenn bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales der Eingang der Wertmarkengebühr verzeichnet wird. Der Gültigkeitsbeginn der Wertmarke ist immer der Erste eines Monats.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige "Hessische Amt für Versorgung und Soziales" zu richten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Im Falle einer Wertmarke mit Eigenbeteiligung mit Hilfe des vom zuständigen Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales übersandten Antragsvordruckes mit Zahlungsinformationen.

Bei einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung durch den übersandten Antragsvordruck oder eines formlosen Schreibens. Bei  einer kostenlosen Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen ist zusätzliche ein aktueller Nachweis über den Erhalt der o.g. Sozialleistungen beizufügen.