Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen
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Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.
Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:
- Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
- Auf der Startseite unter „häufig gestartete Karten“ finden Sie die „Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt“
- Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
- für Flurstücksinformationen
- über das Geoportal Hessen im Internet
- Einsicht ist kostenfrei
- keine personenbezogenen Daten vorhanden (z. B. Eigentumsinformationen)
- zuständig: Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.