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Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen

Hessen 99123010023004, 99123010023004 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123010023004, 99123010023004

Leistungsbezeichnung

Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Flurstücksgrenze (Synonym), Grundbuch (Synonym), ALKIS (Synonym), Liegenschaften (Synonym), Grundstücksgrenze (Synonym), Flurkarte (Synonym), Flurstücke (Synonym), Liegenschaftskataster (Synonym), Katasterkarte (Synonym), Liegenschaftskarte (Synonym), Geobasisdaten (Synonym), Geodaten (Synonym), Geoinformationen (Synonym), Grundbuchordnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

Verrichtungsdetail

Einsicht

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.

Volltext

Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:

  • Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
  • Auf der Startseite unter „häufig gestartete Karten“ finden Sie die „Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt“

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
  • für Flurstücksinformationen
  • über das Geoportal Hessen im Internet
  • Einsicht ist kostenfrei
  • keine personenbezogenen Daten vorhanden (z. B. Eigentumsinformationen)
  • zuständig: Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden