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Bodenrichtwertauskunft erstellen

Hessen 99012109023000, 99012109023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012109023000, 99012109023000

Leistungsbezeichnung

Bodenrichtwertauskunft erstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

BORIS (Synonym), Immobilienbewertung (Synonym), Grundsteuer (Synonym), Bauland (Synonym), Grundstücksmarkt (Synonym), Immobilienmarkt (Synonym), Gutachterausschuss (Synonym), Bodenrichtwertinformationssystem (Synonym), Bodenrichtwertzone (Synonym), Grundstück (Synonym), Bodenrichtwerte (Synonym), Bodenrichtwertkarte (Synonym), Bauflächen (Synonym), Bodenpreis (Synonym), Gutachterausschüsse (Synonym), Ackerland (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Teaser

Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.

Volltext

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.

Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:

  • Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
  • Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf. 
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
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Bearbeitungsdauer

Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.

Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.

Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten: 

  • VBORIS-Format (XML-Format)
  • WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte 
  • wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)

Rechtsbehelf

Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.

Kurztext

  • Bodenrichtwertauskunft
  • Bodenrichtwertauskunft enthält die beschreibenden Merkmale der Bodenrichtwertzone und einen Kartenauszug für eine Adresse oder Flurstücksbezeichnung
  • Für den Erhalt des kostenfreien pdf-Dokuments ist nur die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich (keine Registrierung bei gds.hessen.de nötig)
  • Bodenrichtwerte liegen flächendeckend online für die Stichtage ab 01.01.2020 vor. 
  • Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre neu ermittelt.
  • Fachlich zuständig: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte 

Ansprechpunkt

Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein