Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Meldebescheinigung

Hessen 99115009001000, 99115009001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115009001000, 99115009001000

Leistungsbezeichnung

Meldebescheinigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), Niederlassungsbescheinigung (Synonym), Wohnsitzbestätigung (Synonym), Wohnsitzbescheinigung (Synonym), Wohnen (Synonym), Wohnung (Synonym), beantragen (Synonym), Wohnsitz bescheinigen (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Meldebescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches  Ministerium des Innern und für Sport

Handlungsgrundlage

Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

Teaser

Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

Voraussetzungen

Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Kosten

Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine Formvorgaben

Ursprungsportal