Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
- Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr auf das Konto der Behörde zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten.
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes