Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

Hessen 99114032012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114032012000

Leistungsbezeichnung

Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lebensbescheinigung (Synonym), Einwohnermeldeamt (Synonym), Rentenversicherung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Rentenversicherung (114)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Rente (1180200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Wenn ein Rentenversicherungsträger eine Lebensbescheinigung von Ihnen verlangt, können Sie diese bei bestimmten Stellen anfordern.

Volltext

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
  • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
    • Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr auf das Konto der Behörde zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten.

Verfahrensablauf

Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.

Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Ansprechpunkt

Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden