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Arbeitsschutz

Hessen 99143003077000, 99143003077000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99143003077000, 99143003077000

Leistungsbezeichnung

Arbeitsschutz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Asbest (Synonym), Arbeitsschutz (Synonym), Arbeitnehmerschutz (Synonym), Gewerbeaufsicht (Synonym), Gefahrstoffe (Synonym), Arbeitszeit (Synonym), Sonntagsarbeit (Synonym), Gesundheitsschutz (Synonym), Gewerbeaufsichtsamt (Synonym), Arbeitssicherheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Innerer Dienst (143)

Verrichtungskennung

Beratung und Unterstützung (077)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Beratung und Netzwerke (2010300)
  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Handlungsgrundlage

Teaser

Als Arbeitgeber können Sie sich zu Ihren Pflichten bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten beraten lassen.

Volltext

Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden. Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern durch den Gesetzgeber mit den Vorschriften zu den Bereichen des

  • betrieblichen,
  • sozialen und
  • medizinischen

Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.

Arbeitgeber und beauftragte Personen werden in der Regel bei Besichtigungen im Rahmen der Überwachung über die rechtskonforme Umsetzung der rechtlichen Vorgaben beraten. Die Beratung beinhaltet die Erläuterung der Pflichten der Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie die dazu erforderlichen organisatorischen Maßnahmen. 

Die Beratung hat das Ziel, den Arbeitgeber erkennen zu lassen, welche Pflichten ihm obliegen, welche Folgen Rechtsverletzungen nach sich ziehen und welche Möglichkeiten zur Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtungen und zur Ermittlung von Gefährdungen sowie zur Festlegung und Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen er hat. 

Beratung auf Anfrage von Arbeitgebern oder deren Beauftragten, z. B. bei komplexen Planungen oder schwierigen Fragen zu Einrichtungen und Verfahren zum Arbeitsschutz und zur Sicherheitstechnik kann im Einzelfall bei Vorhandensein der entsprechenden Ressourcen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf diese Beratung besteht nicht, auch hier gilt für die Beratungsinhalte und die Grenzen der Beratung das vorab genannte.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühren werden nach Zeitaufwand erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Nähere Informationen zum Arbeitsschutz in Hessen erhalten Sie neben den zuständigen Regierungspräsidien auch im Sozialnetz Hessen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften sowie für die Beratung grundsätzlich zuständig.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt.

Formulare

nicht vorhanden

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