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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung

Hessen 99036026017000, 99036026017000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036026017000, 99036026017000

Leistungsbezeichnung

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Totalschaden (Synonym), Fahrzeug außer Betrieb setzen (Synonym), Kfz stilllegen (Synonym), Lkw stilllegen (Synonym), Pkw entsorgen (Synonym), Motorrad entsorgen (Synonym), Verschrottung (Synonym), Lkw abmelden (Synonym), Automobil (Synonym), Fahrzeug stilllegen (Synonym), Anhänger abmelden (Synonym), Bus stilllegen (Synonym), Anhänger stilllegen (Synonym), Fahrzeug abmelden (Synonym), Bus abmelden (Synonym), KFZ abmelden (Synonym), Pkw außer Betrieb setzen (Synonym), Anhänger verschrotten (Synonym), Pkw verschrotten (Synonym), Stilllegung (Synonym), Motorrad außer Betrieb setzen (Synonym), Motorrad verschrotten (Synonym), Kfz außer Betrieb setzen (Synonym), Pkw stilllegen (Synonym), Anhänger entsorgen (Synonym), Fahrzeug verschrotten (Synonym), Auto (Synonym), Entsorgung (Synonym), Anhänger außer Betrieb setzen (Synonym), Motorrad stilllegen (Synonym), Pkw abmelden (Synonym), Kfz verschrotten (Synonym), Motorrad abmelden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Teaser

Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

Volltext

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 2,10€
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Mehr erfahren
Verwaltungsgebühr: 15,90€
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde
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Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Außerbetriebsetzung Bewilligung
  • Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
  • Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
  • erforderliche Unterlagen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), mit Anhängerverzeichnis, sofern vorhanden
    • Kennzeichenschilder
  • Voraussetzungen:
    • bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis).
    • Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Beantragung: persönlich oder in Vertretung; Ausweisdokumente im Original notwendig
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden