Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf ausbezahlen lassen

Hessen 99400360079000, 99400360079000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400360079000, 99400360079000

Leistungsbezeichnung

Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf ausbezahlen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Erzieher (Synonym), Kindergarten (Synonym), Sprache (Synonym), Kindergärten (Synonym), Sprachförderung (Synonym), Erzieherinnen (Synonym), Kindergartenalter (Synonym), Kinder (Synonym), Fortbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Auszahlung (079)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Teaser

Sie bekommen die beantragten Fördermittel für die Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung gestellt. 

Volltext

Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.

Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.

Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
     

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
  • Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze) 

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Das Geld wird ausgezahlt nach Versand des Bescheides an Sie und nach der Rücksendung der Erklärung zum Zuwendungsbescheid durch Sie.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.

Frist

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahr(e)
Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist.
Antragsfrist: 1 Monat(e)
Vor Beginn der Maßnahme.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Kurztext

  • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter
  • Antragstellung Online für Kindertageseinrichtungen und ihre Träger
  • Zuständig: Regierungspräsidium Darmstadt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
 Schriftform erforderlich: Nein
 Formlose Antragsstellung möglich: Nein
 Persönliches Erscheinen nötig: Nein