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Fischereiförderung beantragen

Hessen 99400005017000, 99400005017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400005017000, 99400005017000

Leistungsbezeichnung

Fischereiförderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fischerei (Synonym), Fischereigesetz (Synonym), Fischereiförderung (Synonym), Fischereiförderung beantragen (Synonym), Fischereiförderrichtlinie (Synonym), Fischereiabgabe (Synonym), Förderung der Fischereiwirtschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3

Teaser

Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des hessischen Fischereiwesens beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

Volltext

Als Einzelperson oder Organisation können Sie eine finanzielle Förderung von bestimmten Maßnahmen im Bereich der Fischerei beantragen. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen sind der Erhalt der Artenvielfalt in und an Gewässern sowie die Bewahrung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume an Flüssen und Teichen.
Förderfähig sind insbesondere:

  • Maßnahmen des Fischschutzes und Fischartenschutzes, einschließlich der ökologischen Verbesserung der Artenzusammensetzung und der Gewässerstruktur
  • die Wiederansiedlung von Fischen
  • Weiter- und Fortbildungen sowie Forschung im Bereich des Fischereiwesens
  • Hegegemeinschaften, um diese in die Lage zu versetzen, ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können
  • die Sanierung und Neuerrichtung von Anlagen der Angelfischerei
  • Antragsberechtigt sind:
  • Inhaberinnen und Inhaber eines hessischen Fischereirechtes
  • Fischereigenossenschaften
  • Angel- und Fischereivereine
  • Fischereipächterinnen/-pächter und Pächtergemeinschaften
  • Hessische Fischereiverbände
  • Hegegemeinschaften nach § 27 HFischG
  • andere Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern


Die Förderung beantragen Sie schriftlich oder online vor Beginn des Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium.
Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie Ihr Regierungspräsidium vor Antragstellung kontaktieren.
 

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen:

  • Antragsformular Mantelbogen
  • Antragsformular Kosten- und Finanzierungsplan
  • Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen

Hinweis: Die Formulare finden Sie auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums.

Wenn Sie die Förderung online beantragen:
Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen
 

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine antragsberechtigte Einzelperson oder Organisation sein
  • Sie müssen die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragen
     

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Fischereiförderung können Sie vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder online bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium beantragen.

Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen wollen:

  • Laden Sie sich die Antragsformulare „Mantelbogen“ und „Kosten- und Finanzierungsplan“ sowie ggf. je nach Gegenstand der Förderung weitere Formulare auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums herunter
  • Füllen Sie die Anträge und ggf. weitere Formulare aus, unterschreiben diese und senden diese an das für Sie zuständige Regierungspräsidium
  • Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde müssen Sie die Angaben durch weitere geeignete Unterlagen belegen
  • Beachten Sie die Gültigkeit der De-minimis-Regelung
  • Das für Sie zuständige Regierungspräsidium prüft Ihre Unterlagen, bewilligte Zuwendungen werden ausgezahlt

Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:

Rufen Sie den Online-Antrag (siehe Punkt „Online-Dienste“) auf und befolgen Sie die angezeigten Schritte

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Die Bearbeitung von Anträgen im neuen Jahr erfolgt nach Bewilligung der Haushaltsmittel (ab Februar).

Frist

Es gibt keine Fristen. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Kurztext

  • Zur Umsetzung von Maßnahmen zum Wohle des hessischen Fischereiwesens können Einzelpersonen sowie Organisationen (Vereine, Hegegemeinschaften) eine finanzielle Unterstützung beantragen
  • Ziele der Fischereiförderung:
    • der Erhalt der Artenvielfalt in und an den Gewässern
    • die Bewahrung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume an Flüssen und Teichen
  • Förderfähig sind insbesondere:
    • Maßnahmen des Fischschutzes und Fischartenschutzes, einschließlich der ökologischen Verbesserung der Artenzusammensetzung und der Gewässerstruktur
    • Die Wiederansiedlung von Fischen
    • Weiter- und Fortbildungen sowie Forschung im Bereich des Fischereiwesens
    • Hegegemeinschaften, um diese in die Lage zu versetzen, ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können
    • Die Sanierung und Neuerrichtung von Anlagen der Angelfischerei
  • Antragsberechtigt sind:
    • Inhaberinnen und Inhaber eines hessischen Fischereirechtes
    • Fischereigenossenschaften
    • Angel- und Fischereivereine
    • Fischereipächter und Pächtergemeinschaften
    • Hessische Fischereiverbände
    • Hegegemeinschaften nach § 27 HFischG
    • andere Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern
  • Beantragung schriftlich (Formulare) oder online
  • Zuständig: Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden