Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Einzelhandel (Synonym), freiverkäuflich (Synonym), Arzneimittel (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
15.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sie möchten einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln führen? Dann müssen Sie dies vorher anzeigen.
Wenn Sie einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
- die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
- Anzeige eines Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Der Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel, bedarf einer Anzeige.
- zuständig: RHessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein