Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte oder Zahnärzte in Krankenhäusern oder Rettungsdienstorganisationen anzeigen
Inhalt
Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte oder Zahnärzte in Krankenhäusern oder Rettungsdienstorganisationen anzeigen
Begriffe im Kontext
Herstellung (Synonym), erlaubnisfreie (Synonym), Arzneimittel (Synonym), Rettungsdienstorganisation (Synonym), Krankenhaus (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
15.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sie möchten als Arzt oder Zahnarzt in Krankenhäusern oder Rettungsdienstorganisationen erlaubnisfreie Arzneimittel herstellen? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Wenn Sie eine Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen.
Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.
- Sie sind Arzt, Zahnarzt oder eine zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen,
- Sie stellen Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten her.
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
- die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
- Anzeige einer erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte oder Zahnärzte in Krankenhäusern oder Rettungsdienstorganisationen
- Die Herstellung erlaubnisfreier Arzneimittel durch Ärzte, Zahnärzte oder zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen ist anzeigepflichtig.
- Zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein