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Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister anfordern

Hessen 99024001023000, 99024001023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99024001023000, 99024001023000

Leistungsbezeichnung

Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister anfordern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

örtliches Fahrerlaubnisregister (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Fuhrerschein (Synonym), Führerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrerlaubnisregister (024)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie können bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnsitz einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister beantragen.

Volltext

Im örtlichen Fahrerlaubnisregister werden Daten über die von der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde erteilten Fahrerlaubnisse, ausgestellten Führerscheine sowie die Fahrerlaubnis betreffenden Entscheidungen sowie Auflagen / Beschränkungen gespeichert. 

Mit der Schaffung des Zentralen Fahrerlaubnisregisters zum 01. Januar 1999 sind die örtlichen Fahrerlaubnisregister im Wesentlichen ersetzt worden und sollen nur noch für eine Übergangszeit weitergeführt werden. Sobald

  • der Datenbestand in das Zentrale Fahrerlaubnisregister übernommen worden ist,
  • die getroffenen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde in das Fahreignungsregister übernommen worden sind sowie
  • die Fahrerlaubnisbehörde die Daten, die ihr aus den zentralen Registern mitgeteilt werden dürfen, durch Abruf im automatisierten Verfahren mitgeteilt werden können,

darf ein örtliches Fahrerlaubnisregister nicht mehr geführt werden.

Die noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten bleiben bis zur Übernahme im örtlichen Register gespeichert. 

Die Fahrerlaubnisbehörde teilt einer Privatperson auf Antrag schriftlich den Inhalt des sie betreffenden Inhaltes des örtlichen Fahrerlaubnisregisters unentgeltlich mit.

Der Antragsteller hat dem Antrag einen Identitätsnachweis beizufügen und den Antrag, wenn er schriftlich gestellt wird, eigenhändig zu unterschreiben. Die Auskunft kann elektronisch erteilt werden, wenn der Antrag unter Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gestellt wird. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • Persönliche Beantragung mit Identitätsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde oder 
  • schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift mit Identitätsnachweis oder
  • Antrag unter Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises
     

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erhalten Sie auf Antrag von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister sind bei der Fahrerlaubnisbehörde gespeichert, die den Führerschein ausgestellt hat und ggf. bei der nun örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, sofern zwischenzeitlich ein Wohnsitzwechsel mit Änderung der örtlichen Zuständigkeit stattgefunden hat.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Örtliches Fahrerlaubnisregister Auskunft
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister beantragen
  • Zuständig: Örtliche Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden