Vorhabensbezogene Bauart - Zustimmung im Einzelfall beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) beantragen.
Eine Zustimmung im Einzelfall benötigen Sie, wenn es für ein Bauprodukt eine allgemeine anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder dafür keine Technische Baubestimmung besteht oder keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. kein allgemeines Prüfzeugnis (abP) vorliegt.
Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung benötigen Sie für eine Bauart, die nicht durch eine Technische Baubestimmung geregelt ist oder für die es eine allgemein anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder für die keine allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt.
- Angaben über das Bauvorhaben
- gutachterliche Stellungnahmen
- technische Dokumentation
Für Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (EU Nr. 305/2011) können keine Zustimmungen im Einzelfall ausgestellt werden.
Zulassung bzw. Genehmigung für
- Bauprodukte
- Bauarten
ohne technische Regeln (Normen, allgemeinen Zulassungen bzw. Genehmigungen).
Anträge, die den Nachweis brandschutztechnischer Anforderungen betreffen sowie Anträge im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet.
Alle anderen Bereiche werden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bearbeitet.