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Strahlenschutz in Hessen

Hessen 99003019000000, 99003019000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003019000000, 99003019000000

Leistungsbezeichnung

Strahlenschutz in Hessen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Umgang radioaktive Stoffe (Synonym), Genehmigung Beschleuniger (Synonym), Strahlenpass (Synonym), Anerkennung Kenntniskurse (Synonym), Strahlenschutz (Synonym), Strahlenschutz in Hessen (Synonym), Anerkennung Fachkundekurse (Synonym), Fachkunde (Synonym), Umschlossene radioaktive Stoffe (Synonym), Anzeige Röntgeneinrichtung (Synonym), radioaktive Stoffe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlen anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung.

Volltext

Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen. Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlung anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung. 

Dies gilt gleichermaßen für Firmen oder Personen, wenn sie in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden wollen, wo mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung gearbeitet wird (Personen benötigen einen Strahlenpass). 

Am 01.01.2022 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Zuständigkeit als oberste Landesbehörde für den Bereich „Röntgen“ des Strahlenschutzrechts übernommen.

 

Erforderliche Unterlagen

Es ist von Ihrem Anliegen abhängig, welche Unterlagen benötigt werden. Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik "Antragsformulare", bei dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium oder dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter den hinterlegten Kontaktdaten.

Für bestimmte Sachverhalte stehen Antragsmuster auf unserer Internetseite zur Verfügung.
 

Voraussetzungen

Die zu erfüllenden Voraussetzungen hängen von dem jeweiligen Anliegen ab und kann bei der zuständigen Stelle erfragt oder in den rechtlichen Regelwerken nachgeschlagen werden.

Kosten

Für strahlenschutzrechtliche Genehmigungen werden landeseinheitliche Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung (VwKostO-MUKLV) erhoben, die von der Art und vom Umfang der geplanten Tätigkeit abhängen. Zusätzlich können Kosten für die Teilnahme an Fachkundekursen, die Beschaffung notwendiger Messgeräte oder die Entsorgung radioaktiver Abfälle anfallen.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf hängt von dem jeweiligen Anliegen ab und kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist verfahrensabhängig.

Frist

Im Allgemeinen sind keine besonderen Fristen durch Vorgabe der Landesbehörden einzuhalten, jedoch können Fristen für unterschiedliche Sachverhalte durch das Strahlenschutzrecht vorgegeben sein.

Weiterführende Informationen

Zu dem Thema Endlagerung erhalten Sie Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik "Umwelt - Kernenergie und Strahlenschutz - Endlagerung". 

Unter der Rubrik "Umwelt - Kernenergie und Strahlenschutz - Radon" der Internetseite des Hessisches Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie nähere Informationen zu dem Thema Radon.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch kann nach Erteilung des Bescheids bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Bescheid.

Kurztext

  • Strahlen- und Röntgenschutz
  • technische und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen bei Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Anwendung ionisierender Strahlen
  • strahlenschutzrechtliche Genehmigung benötigt
  • gilt für Firmen oder Personen, wenn sie in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden wollen
  • Personen benötigen einen Strahlenpass
  • Zuständig: Regierungspräsidien, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - je nach Anliegen (kann der Auflistung entnommen werden)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Regierungspräsidien, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - je nach Anliegen (kann der Auflistung entnommen werden)

Formulare

Für bestimmte Sachverhalte stehen Antragsmuster auf unserer Internetseite zur Verfügung.

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