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Bergbau Erlaubnis Umschreibung

Hessen 99020043050000, 99020043050000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020043050000, 99020043050000

Leistungsbezeichnung

Bergbau Erlaubnis Umschreibung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bodenschatz (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Markscheider (Synonym), großräumig (Synonym), Markscheide (Synonym), Lagerstätte (Synonym), Erkundung (Synonym), Berechtsame (Synonym), Aufsuchungserlaubnis (Synonym), bergrechtliche Erlaubnis (Synonym), Bergbaugenehmigung (Synonym), bergfreie Bodenschätze (Synonym), bergfrei (Synonym), Aufsuchung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Umschreibung (050)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

Teaser

Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht das Recht der Erlaubnis auf die Erbinnen oder Erben über.

Volltext

Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen Sie in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.

Wenn der Inhaber oder die Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind: 

  • Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter
  • Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger
  • Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.

In beiden Fällen müssen Sie als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt.
  • Sie, beziehungsweise ihre Vertretungspersonen, müssen die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können die Umschreibung der Erlaubnis online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Umschreibung der Erlaubnis online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Umschreibung der Erlaubnis schriftlich beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten eine Mitteilung per Post, in der Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Erbinnen und Erben sowie Verfügungsberechtigte müssen den Erbfall schnellstmöglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bergbau Erlaubnis Umschreibung
  • Im Todesfall geht die bergrechtliche Erlaubnis an Erbinnen oder Erben der verstorbenen Person über.
  • Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht von Verfügungsberechtigten ausgeübt werden
  • Verfügungsberechtigte sind:
    • Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter
    • Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger
    • Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker
  • Erbinnen oder Erben beziehungsweise Verfügungsberechtigten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen
  • Frist: Umschreibung muss so schnell wie möglich beantragt werden
  • Beantragung über
    • Online-Portal „BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
  • zuständig: Bergbehörde des Bundeslandes, in dem die Erlaubnis liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden