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Staatlichen Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin oder als Hufbeschlaglehrschmied beantragen

Hessen 99018057016000, 99018057016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018057016000, 99018057016000

Leistungsbezeichnung

Staatlichen Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin oder als Hufbeschlaglehrschmied beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin (Synonym), Hufbeschlaglehrschmiedin (Synonym), Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied (Synonym), Hufschmiedin (Synonym), Staatliche Anerkennung (Synonym), Hufbeschlaglehrschmied (Synonym), Lehrschmied (Synonym), Anerkennung (Synonym), Hufschmied (Synonym), Lehrschmiedin (Synonym), Huf- und Klauenbeschlag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessisches  Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU)

Teaser

Wenn Sie als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied tätig werden möchten, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Der Beschlag von Hufen und Klauen ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Tätigkeit, die eine staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied erfordert. Damit werden auch die Belange des Tierschutzes beachtet.
Die Qualität der Arbeit der Hufschmiede hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Gesunderhaltung von Huf- und Klauentieren.

Die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen darf unter anderem nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Hufbeschlaglehrschmieden ausgeübt werden.

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Für die Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und die staatliche Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen nehmen Sie bitte direkt mit dem Regierungspräsidium Gießen Kontakt auf.

Erforderliche Unterlagen

Bei einer in Deutschland absolvierten Weiterbildung:

  • Ausweisdokument (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis)
  • die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied
  • Nachweis über eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied
  • Nachweise über die jährlichen Besuche von Fortbildungsveranstaltungen in diesem Zeitraum
  • Nachweise über die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse,
  • Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung zur Hufbeschlaglehrschmiedin oder zum Hufbeschlaglehrschmied

Für Personen mit außerhalb Deutschlands erworbenen Prüfungszeugnissen:

  • Klärung der benötigten Unterlagen durch Kontaktaufnahme mit dem Regierungspräsidium Gießen

Voraussetzungen

Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied,
  • eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Hufbeschlagschmied,
  • in diesem Zeitraum der jährliche Besuch von Fortbildungsveranstaltungen,
  • die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und
  • eine erfolgreich bestandene Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied.

Kosten

Gebühr: 100€ - 500€
zuzüglich Versandkosten
Mehr erfahren

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten können je nach Antragsumfang variieren.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Stelle ein.
  • Diese prüft, ob alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind.
  • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin oder als Hufbeschlaglehrschmied erteilt.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Monat(e)
Diese Frist kann in begründeten, besonders schwierig zu beurteilenden Fällen um einen Monat verlängert werden.

Die zuständige Behörde bestätigt der Antrag stellenden Person binnen eines Monats den Empfang der Unterlagen und teilt dabei mit, ob Unterlagen für die Entscheidung fehlen.
Spätestens drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen muss eine Entscheidung über die Gleichstellung und die staatliche Anerkennung ergangen sein. Diese Frist kann in begründeten, besonders schwierig zu beurteilenden Fällen um einen Monat verlängert werden.
Bestehen Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Bescheinigungen und Ausbildungsnachweise oder an den dadurch verliehenen Rechten, kann die zuständige Behörde oder Stelle des Herkunftslandes die Echtheit oder die dadurch verliehenen Rechte überprüfen; der Fristablauf ist so lange gehemmt.
 

Frist

Die Aufnahme der Tätigkeit als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied darf erst nach Erhalt Staatlichen Anerkennung erfolgen. 
Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten. 

Hinweise

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die vorgeschriebene staatliche Anerkennung den Huf- und Klauenbeschlag als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied oder die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied ausübt, handelt ordnungswidrig.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied staatliche Anerkennung:
  • Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern.
  • Dazu werden die Berechtigung zur Ausübung des Beschlages von Hufen und Klauen und die damit verbundene staatliche Anerkennung sowie die staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmieden und Hufbeschlagschulen geregelt.
  • Dabei darf die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen nur von geprüften und staatlich anerkennten Hufbeschlaglehrschmiedinnen/-schmieden und Fachtierärztinnen/-ärzten für Pferde oder Tierärztinnen/-ärzten mit vergleichbarer Qualifikation erfolgen.
  • Für den Antrag muss ein Ausweisdokument (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis) vorliegen.
  • Antragsstellung online oder schriftlich möglich
  • zuständig: Regierungspräsidium Gießen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein