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Lohnkosten für den Bildungsurlaub von Ehrenamtsschulungen erstatten

Hessen 99131028079000, 99131028079000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131028079000, 99131028079000

Leistungsbezeichnung

Lohnkosten für den Bildungsurlaub von Ehrenamtsschulungen erstatten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Lohnkostenerstattung für Bildungsurlaub (Synonym), Lohnkostenerstattung für Ehrenamtsschulungen (Synonym), Bildungsurlaub (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Auszahlung (079)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Teaser

Das Land Hessen erstattet hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer anerkannten Ehrenamtsschulung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt pro Tag.

Volltext

Hessische Beschäftigte können ihren Anspruch auf Bildungsurlaub auch für Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes geltend machen.

Solche Schulungen sollen Beschäftigte in die Lage versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu können. Als Ehrenämter im Sinne des Gesetzes gelten nur solche, die in Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens oder in sonstigem besonderen Gemeinwohlinteresse ausgeübt werden.

Das Land Hessen erstattet den hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung das in tatsächlicher Höhe fortgezahlte Arbeitsentgelt (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über die Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an der Schulungsveranstaltung
  • Nachweis der Anerkennung als Bildungsurlaub
  • Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Verdienstbescheinigung/Gehaltsabrechnung des Freistellungsmonats
     

Voraussetzungen

Das Land Hessen erstattet den hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung das in tatsächlicher Höhe fortgezahlte Arbeitsentgelt (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).

Bescheinigung der Organisation/Einrichtung über die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Lohnkostenerstattung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.

Bearbeitungsdauer

2 - 12 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 12 Woche(n)
Innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Lohnkostenerstattung für Bildungsurlaub von Ehrenamtsschulungen Auszahlung
  • Lohnkostenerstattung durch das Land Hessen für private Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung
  • Bei Ehrenamtsschulung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt pro Tag
  • Bei Kleinst- und Kleinbetrieben (20 oder weniger Personen) einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Freistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung.
  • Zuständig: Regierungspräsidium Kassel
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel

Formulare

nicht vorhanden