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Lohnkosten für den Bildungsurlaub von Kleinst- und Kleinbetriebe erstatten

Hessen 99131027079000, 99131027079000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131027079000, 99131027079000

Leistungsbezeichnung

Lohnkosten für den Bildungsurlaub von Kleinst- und Kleinbetriebe erstatten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Kleinbetriebe (Synonym), Bildungsurlaub (Synonym), Lohnkostenerstattung für Bildungsurlaub (Synonym), Lohnkostenerstattung für Kleinstbetriebe (Synonym), Kleinstbetriebe (Synonym), Lohnkostenerstattung für Kleinbetriebe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Auszahlung (079)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Teaser

Das Land Hessen erstattet Kleinst- und Kleinbetrieben (20 oder weniger Personen) einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Freistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung.

Volltext

Hessische Beschäftigte können ihren Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungen zur politischen Bildung und beruflichen Weiterbildung geltend machen.

Schulungen zur politischen Bildung sollen Beschäftigte in die Lage versetzen ihren Standort in Betrieb und Gesellschaft sowie gesellschaftlichen Zusammenhänge zu erkennen und verfolgen das Ziel, das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Betrieb zu fördern.

Schulungen zur beruflichen Weiterbildung sollen Beschäftigten ermöglichen ihre berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern, und ihnen zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen.

Das Land Hessen erstattet Arbeitgebern mit 20 oder weniger ständig Beschäftigten für die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung für den Zeitraum der Freistellung die Hälfte des in tatsächlicher Höhe fortgezahlten Arbeitsentgeltes (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie z.B. Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien etc.).

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über die Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an der Schulungsveranstaltung
  • Nachweis der Anerkennung als Bildungsurlaub
  • Verdienstbescheinigung/Gehaltsabrechnung des Freistellungsmonats
     

Voraussetzungen

Das Land Hessen erstattet Arbeitgebern mit 20 oder weniger ständig Beschäftigten für die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung für den Zeitraum der Freistellung die Hälfte des in tatsächlicher Höhe fortgezahlten Arbeitsentgeltes (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).

Bei der Feststellung der Zahl der ständig beschäftigten Personen sind teilzeitbeschäftigte Personen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Keine Erstattung wird für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmungen, deren Grund- oder Stammkapital unmittelbar aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird gezahlt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Lohnkostenerstattung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.

Bearbeitungsdauer

2 - 12 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 12 Woche(n)
Innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Lohnkostenerstattung für Bildungsurlaub von Kleinst- und Kleinbetriebe Auszahlung
  • Lohnkostenerstattung durch das Land Hessen für private Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für  an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung
  • Bei Ehrenamtsschulung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt pro Tag
  • Bei Kleinst- und Kleinbetrieben (20 oder weniger Personen) einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Freistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung.
  • Zuständig: Regierungspräsidium Kassel

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel

Formulare

nicht vorhanden