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Veranstaltungen von Trägern des Bildungsurlaubs anerkennen

Hessen 99131026001000, 99131026001000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131026001000, 99131026001000

Leistungsbezeichnung

Veranstaltungen von Trägern des Bildungsurlaubs anerkennen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Veranstaltungsanerkennung (Synonym), Bildungsurlaub (Synonym), Bildungsreise (Synonym), Weiterbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Teaser

Wenn Sie als anerkannter Bildungsurlaubsträger einen Bildungsurlaub durchführen möchten, müssen Sie diesen anerkennen lassen.

Volltext

Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist. Veranstaltungen können nur durch in Hessen anerkannte Träger zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Trägeranerkennung erfolgt durch das Hessische Ministeriums für Soziales und Integration.

Die Veranstaltungen müssen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes dienen.

Eine Veranstaltung ist kein Bildungsurlaub (Negativkatalog) im Sinne des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG), wenn sie

  • der Freizeitgestaltung oder Erholung,
  • der Gestaltung der privaten Lebensführung,
  • im Rahmen der politischen Bildung überwiegend der Erweiterung der privaten Allgemeinbildung (ausgenommen Ehrenamtsschulungen),
  • ausschließlich der Schulung betrieblicher Interessenvertretungen,
  • unmittelbar der Durchsetzung partei- oder verbandspolitischer Ziele dient oder
  • wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft oder sonstigen Vereinigungen oder Organisationen abhängig gemacht wird (ausgenommen Ehrenamtsschulungen).

Ebenso werden Kirchentage, Praktika, reine Prüfungen, Kongresse, Konferenzen, Messen, sowie komplette Studiengänge ebenfalls nicht als Bildungsurlaub anerkannt.
 

Erforderliche Unterlagen

Programm der Bildungsurlaubsveranstaltung

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie, dass nur bereits in Hessen anerkannte Träger einen Antrag auf Anerkennung einer Veranstaltung stellen können. Sollten Sie als Träger in Hessen noch nicht anerkannt sein, können Sie keinen Antrag auf Anerkennung einer Veranstaltung stellen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie stellen über das Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten einen Antrag
  • Nach Prüfung wird ein Anerkennungsbescheid zugestellt
     

Bearbeitungsdauer

4 - 12 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 10 Woche(n)

Hinweise

Die gesetzlichen Definitionen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung und Ehrenamtsschulungen stellen sich wie folgt dar:

  • Politische Bildung soll Beschäftigte in die Lage versetzen, ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft sowie gesellschaftliche Zusammenhänge zu erkennen. Bildungsurlaub zur politischen Bildung verfolgt das Ziel, das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale oder politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft oder Betrieb zu fördern.
  • Berufliche Weiterbildung soll den Beschäftigten ermöglichen, ihre berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern, und ihnen zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen. Aus der gesetzlichen Definition folgt, dass in Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung (zum Beispiel Sprachkurse, EDV-Kurse) neben fachspezifischen Inhalten auch gesellschaftspolitische Aspekte in einem Umfang von mindestens sechs Zeitstunden in der Woche vermittelt werden müssen. Hierfür gelten die genannten Grundsätze politischer Bildung entsprechend.
  • Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes soll Beschäftigte in die Lage versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu können. Neben der Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Ehrenamtes ist Beschäftigten zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftspolitischer Zusammenhänge zu vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen. Auch hier folgt aus der gesetzlichen Definition, dass neben Fachkenntnissen auch gesellschaftspolitische Aspekte in einem Umfang von mindestens 20% der Veranstaltungsdauer vermittelt werden müssen.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Veranstaltungsanerkennung für Träger des Bildungsurlaubs Erteilung
  • Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen in arbeitnehmerähnlichen Stellungen und Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen
  • Voraussetzung dafür ist, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt worden ist
  • Veranstaltungen können nur durch in Hessen anerkannte Träger zur Anerkennung vorgelegt werden
  • Zuständig: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Formulare

nicht vorhanden