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Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische

Hessen 99110061261003, 99110061261003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110061261003, 99110061261003

Leistungsbezeichnung

Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tierseuchenkasse (Synonym), Registrierung Tierhaltung (Synonym), Fische (Synonym), Anzeige Tierhaltung (Synonym), Registrierung Betriebe (Synonym), Nutztiere (Synonym), Veterinärbehörde (Synonym), Anmeldung Tierhaltung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Fische

SDG Informationsbereiche

  • Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Sie möchten Wassertiere (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.

Volltext

Die Haltung von Wassertieren (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

Dies betrifft die private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen. Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht.

Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) angemeldet werden. Dort wird Ihrer Tierhaltung eine Registriernummer zugeordnet. 

Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an..

Verfahrensablauf

•    Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
•    Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
•    Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.

Bearbeitungsdauer

1 - 4 Woche(n)

Frist

Sie müssen keine Fristen beachten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische
  • Anmeldung/Anzeige/Registrierung einer Tierhaltung (privat oder gewerblich)
  • Vergabe der Registriernummer für Tierhaltungen
  • Anmeldung bei der Tierseuchenkasse
  • Zuständigkeit: Veterinärbehörde des/der zuständigen Kreises/kreisfreien Stadt
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Veterinärbehörden.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja