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Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen

Hessen 99110061261002, 99110061261002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110061261002, 99110061261002

Leistungsbezeichnung

Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tierseuchenkasse (Synonym), Geflügel (Synonym), Nutztiere (Synonym), Veterinärbehörde (Synonym), Registrierung Betriebe (Synonym), Anzeige Tierhaltung (Synonym), Registrierung Tierhaltung (Synonym), Bienen (Synonym), Anmeldung Tierhaltung (Synonym), Hühner (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Bienen

SDG Informationsbereiche

  • Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Sie möchten Landtiere („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.

Volltext

Die Haltung von Landtieren („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.

Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
 

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
  • Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
  • Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
     

Bearbeitungsdauer

1 - 4 Woche(n)

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anmeldung/Anzeige/Registrierung einer Tierhaltung (privat oder gewerblich)
  • Vergabe der Registriernummer für Tierhaltungen
  • Anmeldung bei der Tierseuchenkasse
  • Zuständigkeit: Veterinärbehörde des/der zuständigen Kreises/kreisfreien Stadt
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja