Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen
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Begriffe im Kontext
- Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union
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Sie möchten Landtiere („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.
Die Haltung von Landtieren („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
- Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
- Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
- Anmeldung/Anzeige/Registrierung einer Tierhaltung (privat oder gewerblich)
- Vergabe der Registriernummer für Tierhaltungen
- Anmeldung bei der Tierseuchenkasse
- Zuständigkeit: Veterinärbehörde des/der zuständigen Kreises/kreisfreien Stadt
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.