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Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen

Hessen 99012076006002, 99012076006002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012076006002, 99012076006002

Leistungsbezeichnung

Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gleiche Ausführung (Synonym), Systembau (Synonym), Typengenehmigung (Synonym), Bauliche Anlage (Synonym), Serielles Bauen (Synonym), Modulares Bauen (Synonym), Unterschiedliche Ausführung (Synonym), Bestimmtes System (Synonym), An mehreren Stellen (Synonym), Brandschutz (Synonym), Standsicherheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

baulicher Anlagen mit bestimmtem System

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Teaser

Wenn Sie bauliche Anlagen in derselben Ausführung oder mit einem bestimmten System an mehreren Stellen errichten wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für diesen Typ einer baulichen Anlage erhalten.

Volltext

Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine Typengenehmigung erteilt, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen.

Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweise für die Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, den vorbeugenden Brandschutz, den Schall- und Wärmeschutz 
  • Nachweise für Energieerzeugungsanlagen

Voraussetzungen

  • Die baulichen Anlagen müssen in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden.
  • Die baulichen Anlagen oder Teile der baulichen Anlagen entsprechen den Anforderungen der Rechtsgrundlagen.
  • Wenn die baulichen Anlagen in unterschiedlicher Ausführung gebaut werden, müssen Sie zumindest nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen gebaut werden (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens)

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. 

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Vordruck aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein (Übersendung an das Funktionspostfach)
  • Die Baubehörde (RP Gießen) prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
  • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Typengenehmigung 
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Die Typengenehmigung kann um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden. Sie entbindet nicht von der Verpflichtung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen.

Kurztext

  • Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ) Genehmigung baulicher Anlagen mit bestimmtem System
  • Typengenehmigungen gelten für vorgefertigte Bauteile oder Baueinheiten in Serie 
  • Was im Rahmen der Typengenehmigung bereits geprüft wurde, ist nicht mehr Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens 
  • Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten im Baugenehmigungsverfahren
  • Zuständigkeit: Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32 –Typengenehmigung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Dezernat 32 - Typengenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.

Formulare

nicht vorhanden