Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Bei der Bauberatung können Sie Sich Informationen im Vorfeld der Bauantragstellung über erforderlichen Formalitäten sowie über die Chancen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einholen.
Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen. Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.
Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens darf sich die Beratung nur auf Sachverhalte beziehen, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.
Sie machen in der Regel einen Termin mit der für Ihr Vorhaben ört-lich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde zur Beratung.
- Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung
- Informationen zu Formalitäten und Chancen auf Genehmigung des Bauvorhabens
- Beratung Bauherrschaft und sonstiger am Bau Beteiligter
- In den Fällen der §§ 63 bis 65 Hessischer Bauordnung (HBO)
- im Falle des § 65 HBO gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind
- Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.