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Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

Hessen 99012068020001, 99012068020001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068020001, 99012068020001

Leistungsbezeichnung

Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gebäude (Synonym), Baurecht (Synonym), Hausbau (Synonym), Bauvorbescheid (Synonym), Verlängerung Bauvorbescheid (Synonym), Bauen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

der Genehmigung

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Bauvorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • gültiger Bauvorbescheid
  • Antrag vor Ablauf der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung des Bauvorbescheides
  • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
     

Kosten

Die Kosten belaufen sich auf mindestens 100 €. Die Gebühr ist anteilig nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag formlos digital oder analog und reichen ihn zusammen mit den ggfs. erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
  • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag.
  • Wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, steht der Verlängerung um bis zu einem Jahr nichts entgegen. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig.
     

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich und variiert in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde.

Frist

Antrag auf Verlängerung muss während der Laufzeit des Bauvorbescheids erfolgen. Diese Laufzeit beträgt 3 Jahre.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Kurztext

  • Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung der Genehmigung
  • Verlängerung um max. 1 Jahr möglich
  • Rechtliche Voraussetzungen haben sich nicht geändert
  • Zuständig: Unteren Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte)
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte.

Formulare

Es reicht ein formloser Antrag.