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Bergbau Anzeige von besonderen Betriebsereignissen Entgegennahme Unfallanzeige

Hessen 99020033261002, 99020033261002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020033261002, 99020033261002

Leistungsbezeichnung

Bergbau Anzeige von besonderen Betriebsereignissen Entgegennahme Unfallanzeige

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bodenschätze (Synonym), Unfall (Synonym), Gefahr für Gesundheit (Synonym), Gefahr (Synonym), Gefahr für Leben (Synonym), Arbeitsunfähigkeit (Synonym), Tod (Synonym), Wegeunfall (Synonym), Gefahren (Synonym), Anzeigepflicht (Synonym), Verletzt (Synonym), Beseitigung von Gefahren (Synonym), Bergrecht (Synonym), Bergbaubetrieb (Synonym), Verantwortliche (Synonym), Verletzung (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Verhütung von Gefahren (Synonym), Schwerverletzt (Synonym), Unfälle (Synonym), Bergbauunternehmen (Synonym), Betriebsunfall (Synonym), Verkehrsunfall (Synonym), Bodenschatz (Synonym), Person (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Unfallanzeige

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

Teaser

Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse mit Personenschaden bei der zuständigen Behörde melden.

Volltext

Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde unverzüglich betriebliche Ereignisse melden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Gemeint sind solche Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben.

Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der Gefahrenlage oder des Unfalls und deren Folgen
  • Nachweis der Dauer der Krankschreibung des oder der Angestellten
  • Bildliche Dokumentation

Voraussetzungen

Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kam zu einem Ereignis, bei welchem eine oder mehrere Personen zu Schaden gekommen sind.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

Unfallanzeigen direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bergbau Anzeige von besonderen Betriebsereignissen Entgegennahme Unfallanzeige
  • Unternehmer im Bergbau müssen Betriebsereignisse melden, die zu Verletzung oder Tod einer oder mehrerer Personen führen oder geführt haben
  • Bei Versäumnis droht Geldbuße von bis zu 25.000 EUR
  • Anzeige kann eingereicht werden über
    • Online-Portal „BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
  • Zuständig: zuständige Bergbehörde der Länder

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden