Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Sonstige Annexleistungen Übernahme

Hessen 99013048068000, 99013048068000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013048068000, 99013048068000

Leistungsbezeichnung

Sonstige Annexleistungen Übernahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Einmalige Beihilfe (Synonym), Jugendamt (Synonym), Pflegekinder (Synonym), Zuschüsse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Übernahme (068)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

Volltext

Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen müssen fallbezogen durch das Jugendamt geprüft werden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Anträge sind an das für die Unterbringung in der Pflegefamilie zuständige Jugendamt zu richten. Zudem können Bedarfe im Rahmen der regelmäßigen Hilfeplangespräche angesprochen werden. Das Jugendamt orientiert sich in seine Entscheidung an den „Empfehlungen zur den Nebenleistungen in der Jugendhilfe in Hessen“ (Anlage 7 zur Hessischen Rahmenvereinbarung nach §§ 78a ff. SGB VIII).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
  • Laufende Leistungen decken den regelmäßigen Bedarf für Pflegekinder
  • Besondere Maßnahmen und Ausgaben für die Entwicklung und Teilhabe von Pflegekindern können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden
  • Beispiele für solche Leistungen sind Klassenfahrten, Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
  • Zuständige Stelle: Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden