Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Pflegepersonen (Synonym), Pflegekind (Synonym), Unfallversicherung (Synonym), Pflegeeltern (Synonym), Beitragsübernahme (Synonym)
- Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten
Fachlich freigegeben am
27.10.2023
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Zuzahlungen
- Eigenbeteiligungen
- Zuständig: Jugendamt