Feststellung der länderspezifischen Eignung von Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberinnen für eine internationale Adoption
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten
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Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Eignungsprüfung auch länderspezifisch für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.
Die internationale Adoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.
Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
Für die Bewerbung im Ausland werden, je nach Herkunftsland des Kindes, unterschiedliche Dokumente benötigt. Die Fachkräfte werden Sie ausführlich darüber informieren.
Eine länderspezifische Eignungsprüfung findet erst statt, wenn die allgemeine Eignung als Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberin für die Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland festgestellt wurde.
Jedes Heimatland des Kindes hat verschiedene Voraussetzungen, beispielsweise die Ehedauer. Unerlässlich ist daher, dass vor der Aufnahme des internationalen Adoptionsverfahrens ein Beratungsgespräch stattfindet beziehungsweise geklärt wird, welche Auslandsvermittlungsstelle für Sie tätig wird.
Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:
- Bewerbungsverfahren in Deutschland und Registrierung als Adoptiveltern im Ausland
- Kindervorschlag, Kennenlernreise und gerichtliches Adoptionsverfahren im Ausland
- Anerkennung der internationalen Adoption in Deutschland (je nach Herkunftsland des Kindes)
Nach einer positiven Feststellung der allgemeinen und länderspezifischen Eignung für die Aufnahme eines Kindes im Ausland wird die Adoptionsbewerbung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes an die zuständige Stelle im Herkunftsland des Kindes versandt.
Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.
Die Dokumente für die Bewerbung im Ausland haben zum Teil eine Gültigkeitsdauer. Die Fachkräfte werden Sie ausführlich darüber informieren.
- Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung
- 2 Eignungsprüfungen notwendig: Allgemein und länderspezifisch
- Voraussetzung um Kind aus dem Ausland adoptieren zu können
- Zuständige Stelle: zuständige Auslandsvermittlungsstelle (in freier Trägerschaft oder bei der Zentralen Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes)
Bitte wenden Sie sich an eine anerkannte Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft oder die gemeinsame Zentral Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen.