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Schweißhundegespanne für jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen anerkennen lassen

Hessen 99067014016000, 99067014016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067014016000, 99067014016000

Leistungsbezeichnung

Schweißhundegespanne für jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen anerkennen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Nachsuchenwesen (Synonym), Änderungsmitteilung Nachsuchengespann (Synonym), Hegegemeinschaft (Synonym), Jagdbezirk (Synonym), Liste anerkannter Gespanne (Synonym), Schweißhund (Synonym), Geprüfter Jagdhund (Synonym), Jagdbezirksübergreifende Nachsuchen (Synonym), Anerkennung Jagdhund (Synonym), Hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen (Synonym), Nachsuchengespanne (Synonym), Nachsuche (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie sich und Ihren Hund als Nachsuchengespann zu jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifendem Nachsuchen auf Schalenwild anerkennen lassen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Volltext

Schweißhundegespanne, die gewisse Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, sind nach deren behördlicher Anerkennung dazu befähigt, jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifen Nachsuchen zu dürfen.

Der Antrag auf Anerkennung ist bei der oberen Jagdbehörde zu stellen.

Die obere Jagdbehörde veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Schweißhundegespannen

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher oder elektronischer formloser Antrag
  • Kopie des gültigen Jagdscheins (Gültigkeit, Jagdschein-Nr. und ausstellende Behörde sind erkennbar)
  • Unterschriebene Einwilligung nach DSGVO
  • Kopie der Ahnentafel des Schweißhundes (sämtliche Seiten)
  • Kopie des Prüfungszeugnisses über eine bestandene Verbands-Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung 
  • ggf. Lautnachweis (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar) ggf. Nachweis über die Schussfestigkeit (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar)
     

Voraussetzungen

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Nachweis eines gültigen Jagdscheines 
  • Nachweis über die Brauchbarkeit des Hundes für die Nachsuche auf Schalenwild (bestandene Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung mit mindestens den Leistungsanforderungen gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde in Hessen (BPO-Hessen))
     

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Ein Antrag auf Anerkennung wird bei der Oberen Jagdbehörde gestellt. 
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft 
  • Gespann wird anerkannt oder der Antrag wird abgelehnt.
  • Jedes anerkannte Gespann bekommt eine Urkunde. Diese wird postalisch übermittelt.
  • Die veröffentlichte Liste mit den anerkannten Gespannen wird aktualisiert
  • Ein Jagdhund oder ein ganzes Gespann kann per Ände-rungsmitteilung abgemeldet werden. Die öffentliche Liste wird entsprechend aktualisiert.
     

Bearbeitungsdauer

1 Woche(n)

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nachsuchengespann Anerkennung
  • Anerkennungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein
  • Nachsuchengespanne abmelden
  • Veröffentlichung einer Liste mit den anerkannten Nachsuchengespannen
  • Zuständig: Obere Jagdbehörde, Regierungspräsidium Kassel
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein