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Erweiterung der Fahrerlaubnis um Begleitetes Fahren beantragen

Hessen 99108047049008, 99108047049008 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049008, 99108047049008

Leistungsbezeichnung

Erweiterung der Fahrerlaubnis um Begleitetes Fahren beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrerlaubnis (Synonym), Pkw (Synonym), Fahranfänger (Synonym), Führerschein (Synonym), Fuhrerschein (Synonym), Begleitperson (Synonym), Fahranfängerinnen (Synonym), BF 17 (Synonym), Führerschein mit 17 (Synonym), Klasse B (Synonym), Begleitetes Fahren (Synonym), Führerschein auf Probe (Synonym), Erweiterung (Synonym), Führerschein ab 17 (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

Um Begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens erweitern.

Volltext

Sie können einen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.

Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen: 

  •  amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der  Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augen-arztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
  • Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten

Unterlagen für Begleitpersonen: 

  • Antragsformular für jede Begleitperson
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie des gültigen Führerscheins
     

Voraussetzungen

Für Bewerber und Bewerberinnen:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer  EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis 
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
     

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung um Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Frist

Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
 

Hinweise

Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Erweiterung um Begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
  • die antragsstellende Person kann ihre Fahrerlaubnis um die Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 erweitern
  • Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre (BF 17) wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.
  • Dementsprechend kann die Führerscheinausbildung in der Fahr-schule mit 16½ Jahren begonnen werden.
  • zuständig: die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Stelle

Die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Formulare

nicht vorhanden