Umwandlung von Pilotenlizenzen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, in eine europäische Lizenz beantragen
Inhalt
Umwandlung von Pilotenlizenzen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, in eine europäische Lizenz beantragen
Begriffe im Kontext
Nicht-EU (Synonym), Umwandlung Drittstaatenlizenzen (Synonym), Umwandlung europäische Lizenz (Synonym), Flugzeuge und Hubschrauber (Synonym), Umwandlung nach EU-Recht (Synonym), Segelflugzeuge und Ballone (Synonym), Umwandlung von Pilotenlizenzen (Synonym), Umwandlung USA Lizenzen (Synonym)
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
18.07.2023
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Sie haben eine Pilotenlizen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurde? Dann können Sie Ihre Lizenz in eine Lizenzen nach EU-Recht umwandeln.
Wenn Sie Ihre Drittstaatenlizenzen in eine europäische Lizenz umwandeln lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass)
- Gültige Drittstaatenlizenz ausgestellt nach den Regeln der ICAO
- Aktuelles EU-Tauglichkeitszeugnis der entsprechenden Klasse
- Deutsches Funksprechzeugnis oder Berechtigungsausweis zur Anerkennung von Flugfunkzeugnissen
- Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen ICAO-Sprachlevel Deutsch oder Englisch (mind. 4)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
- Für nichtmotorgetriebene Luftfahrzeuge ein Führungszeugnis Belegart – O –
- Verifizierung der Gültigkeit der Lizenz durch die ausstellende Behörde in Deutsch oder Englisch
- Mindestflugerfahrung 100 Stunden als PIC
- Gültige Klassen- bzw. Musterberechtigung
- Bei Ballonen: bisherige Fahrstunden pro Klasse/Gruppe
- Theoretische Prüfung in Luftrecht und menschlichem Leistungsvermögen
- Bestandene praktische Prüfung
- Antragstellung
- Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
- Die Voraussetzungen werden geprüft
- Zuteilung der Prüfer und Prüfungstermine
- Erstellung einer Lizenz nach EU-Recht
- Antrag auf Umwandlung von nicht in der EU ausgestellten Lizenzen (Drittstaatenlizenzen inkl. USA) in Lizenzen nach EU-Recht Erteilung Anmeldung schriftlich
- Ablauf: Überprüfung der Angaben und Voraussetzungen, Zuteilung der Prüfer und Prüfungstermine, Erstellung einer Lizenz nach EU-Recht
- Zuständig: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein