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Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen

Hessen 99042018006000, 99042018006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042018006000, 99042018006000

Leistungsbezeichnung

Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Angeln (Synonym), Ausländerfischereischein (Synonym), Fischereinachweis (Synonym), Fischereischein Ausnahme (Synonym), Angelschein (Synonym), Fischereiausweis (Synonym), Fischen (Synonym), Besucherfischereischein (Synonym), Diplomatisches Corps (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3

Teaser

Wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören, können Sie auch ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein beantragen oder verlängern lassen.

Volltext

Wenn Sie in Hessen den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Ausländerfischereischein, der für drei aufeinanderfolgende Monate erteilt wird. 

Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung kann Ihnen auf Antrag ein Ausländerfischereischein erteilt oder verlängert werden, wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören und Sie Ihre Sachkunde durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins nachweisen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis (z.B. ausländischer Fischereischein oder ausländischer Fischereierlaubnisschein)
  • Ausweis oder Reisepass
  • 1 Passbild 
     

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen.
     

Kosten

Gebühr: 12,50€
Die Kosten setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr (5 EUR) und der Fischereiabgabe (7,50 EURO).
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Einen Ausländerfischereischein inkl. Verlängerung können Sie vor Ort bei Ihrem Gemeindevorstand beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Geltungsdauer: 3 Monat(e)
Der Ausländerfischereischein wird für drei aufeinanderfolgende Monate erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag 
     

Kurztext

  • Ausländerfischereischein (inkl. Verlängerung) Genehmigung
    • Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung kann auf Antrag ein Ausländerfischereischein erteilt/verlängert werden
    • Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem diplomatischen Corps angehören und ihre Sachkunde, insbesondere durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins nachweisen
  • Beantragung vor Ort
  • Zuständig: Gemeindevorstand

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist der jeweilige Gemeindevorstand.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein