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Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen

Hessen 99080146001000, 99080146001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080146001000, 99080146001000

Leistungsbezeichnung

Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Ausnahme Mitführung des Flugbuches (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Identitätsdokument
  • Kopie der Lizenz
  • Begründung der Freistellung zur Mitführung des Flugbuches

Voraussetzungen

Stichhaltige Begründung des Antrages

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag.
  • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches wird gewährt.
     

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 24 Monat(e)
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Kurztext

  • Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches Erteilung
  • Anmeldung schriftlich
  • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidium Kassel, Regie-rungspräsidium Darmstadt
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien

  • Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkaftverkehr
  • Kassel, Dezernat Verkehr

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein