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Pilotenlizenz - Erneuerung einer nach bundesdeutschem Recht ausgestellten Lizenz (Lizenz mit Beiblatt, PPL-N, PPL nach Richtlinien der ICAO und JAR-FCL) Erteilung

Hessen 99080140001000, 99080140001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080140001000, 99080140001000

Leistungsbezeichnung

Pilotenlizenz - Erneuerung einer nach bundesdeutschem Recht ausgestellten Lizenz (Lizenz mit Beiblatt, PPL-N, PPL nach Richtlinien der ICAO und JAR-FCL) Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Flugzeuge nach Sichtflugregeln (Synonym), Lizenz mit Beiblatt A (Synonym), Lizenz mit Beiblatt C (Synonym), Lizenz mit Beiblatt D (Synonym), Lizenz mit PPL (Synonym), Lizenz mit Beiblatt B (Synonym), GPL (Synonym), Erneuerung einer Lizenz (Synonym), PPL-N (Synonym), Lizenz mit PPL-N (Synonym), Hubschrauber nach Sichtflugregeln (Synonym), PPL-H (Synonym), Lizenz nach JAR-FCL (Synonym), PPL-A (Synonym), Lizenz nach ICAO (Synonym), Lizenz mit Beiblatt E (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Hier können Sie eine Erneuerung einer ungültigen Pilotenlizenz oder eines ungültigen Beiblattes beantragen.

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können eine Erneuerung einer ungültigen Pilotenlizenz oder eines ungültigen Beiblattes für Flugzeuge, Segelflugzeuge, Reisemotorsegler, Ballone sowie Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A), (B), (C), (D), (E) und PPL(H) oder PPL-N und GPL) inkl. der Ausstellung einer Lizenz nach aktuellen Richtlinien beantragen.
 

Erforderliche Unterlagen

•    abgelaufene Lizenz PPL-A nach ICAO/PPL A-nat./GPL
•    abgelaufenes altes Beiblattes/Hauptblatt A/B/C/D/E

Voraussetzungen

Bestandene Praktische Prüfung inkl. einer bestandene mündliche Prüfung – (jeweils 12 Fragen in folgenden Sachgebieten: Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen)
 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Antrag wird gestellt
  • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
  • Die Voraussetzungen werden geprüft
  • Die alte Lizenz wird zurückgegeben
  • Zuteilung eines Prüfers
  • Die Lizenz wird erneuert (bei bestandener Prüfung)
     

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 24 Monat(e)
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Kurztext

•    Erneuerung einer nach bundesdeutschem Recht ausgestellten Lizenz 
•    Anmeldung schriftlich
•    Zuständig in Hessen: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien 

  • Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Kassel, Dezernat Verkehr

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein